[rmp_menu id=“20372″]

Der Förderverein stellt die Basketballabteilung des TuS Eintracht Rulle vor:

Die Basketballabteilung wurde 1970 gegründet und nach der Anfangsphase war eine aktive Jugendarbeit Grundlage des Spielbetriebes. Aus dieser Grundlage entwickelte sich als beständige Grösse der Damenbasketball, während der Herrenbereich einen abwechselnden Verlauf zeigte. Die 1. Damenmannschaft war lange Jahre das Aushängeschild der Abteilung und spielte über Jahre mit konstanter Leistung in der 2. Regionalliga Nord, der vierthöchsten Spielklasse im deutschen Basketball. Damit war sie die in der höchsten Spielklasse spielende Mannschaft im Bereich der grossen Sportspiele in der Gemeinde Wallenhorst.
Leider wurde die konstante Jugendarbeit vernachlässigt, was wesentlich durch fehlende qualifizierte Jugendtrainer, die nicht finanziert werden konnten, bedingt war. Dieses hatte zur Folge, dass der eigene Nachwuchs fehlte und die Damenmannschaft im Mai 1999 vom Spielbetrieb abgemeldet werden musste. Ab September 1999 wurden für die Saison 1999/2000 nur noch 6 Mannschaften ( 4 Jugend- / 2 Herrenmannschaften) für den Spielbetrieb gemeldet.

In dieser Situation haben sich einige Sportkameraden zu einem Neuanfang entschlossen. Es erfolgte eine Neustrukturierung der Abteilung im Hauptverein , wodurch sich die Finan-zierungsmöglichkeit im Rahmen eines zusätzlichen Abteilungsbeitrages eröffnete. Auf dieser Grundlage war ein erneuter Einstieg in eine konzentrierte Jugendarbeit möglich, was erste positive Ansätze durch die Zunahme von Kindern und Jugendlichen zeigte und in den folgenden Jahren bestätigt wurde. Die D-Jugend (U14) männlich qualifizierte sich bereits 2001 als Bezirksmeister Weser-Ems für die Landesmeisterschaft, wo sie die Vizemeister-schaft errang und sich damit für die Teilnahme an der Norddeutschen Meisterschaft qualifizierte. In 2002 belegte sie als Bezirksvizemeister auf Landesebene den 3. Platz.

Bedingt durch eine konsequente und qualifizierte Betreuung der Kinder, bei der sich die Betreuer durch viel Einsatz auszeichnen, konnte auch in der Altersstufe 10 – 12-Jahren ein verstärkter Zugang verzeichnet werden.

Weiterhin wurden auch im Herrenbereich die Weichen neu gestellt und die 1. Mannschaft schaffte aus der Bezirksoberliga Weser-Ems den Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen/Bremen, in der sie sich im ersten Jahr mit den 5. Tabellenplatz empfahl und mit dem 2. Platz im Landespokal abschloss. In der Saison 2001/2002 wurde der Aufstieg in die 2. Regionalliga knapp verpasst.

Auch im Damenbasketball gab es erste Ansätze und eine junge Damenmannschaft vertrat die Ruller-Farben. Sie schaffte sofort den Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse..

Die Unterstützung dieser angagierten Arbeit hat sich der Förderverein zum Ziele gesetzt.
Auch Sie können die aus jugendpflegerischer und sportlicher Sicht erfolgreichen Ansätze durch Ihren Beitritt zum Förderverein und einen zusätzlichen Spendenbeitrag tatkräftig unterstützen.

Für den Vorstand des Fördervereins
gez. Hans Thiel (1. Vorsitzender)

Auszug aus der Satzung des Vereins der Förderer des Basketballsports

§ 1 Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen., „Förderer des Basketballsports“ .
Eine Eintragung in das Vereinsregister ist nicht beabsichtigt. Sitz des Vereins ist 49134 Wallenhorst-Rulle. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere die ideelle und finanzielle Unterstützung der Basketballabteilung des TuS Eintracht Rulle bei Anschaffungen, sportlichen Aufgaben, sportlichen Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit , die aus dem normalen Etat des Vereins nicht oder nicht vollständig finanziert werden können.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnütze Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung . Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

3. Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.

2. Jedes Mitglied erkennt die Satzung des Vereins an.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Tod
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Streichung von der Mitgliederliste
d) durch Ausschluss aus dem Verein.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

§ 5 Beiträge und Spenden

Der jährliche Mindestbeitragssatz wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Jedes Mitglied kann die den Mindestbeitragssatz übersteigenden jährlichen Spenden selbst bestimmen. Die jährlichen Mindestbeiträge der Mitglieder sind jeweils bis zum 01. März eines laufenden Geschäftsjahres einzuzahlen.

§ 12 Auflösung und Zweckänderung

1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer außerordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen mit der in § 11 Abs. 2 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehende Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Gemeinnützigkeit verliert.

Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation der eingetragenen (rechtsfähigen) Vereine.

2. Bei der Auflösung des Verein oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Bezirksfachverband Basketball Weser-Ems als Untergliederung des Niedersächsischen Basketballverbandes e.V. mit der Auflage, dass das Vereinsvermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Jugendförderung zu verwenden ist.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 17. August 2001 verabschiedet.
Wallenhorst-Rulle, den 17. August 2001

Weshalb werde ich Mitglied im Förderverein Basketball

– mich interessiert dieser Sport?

– ich möchte die Arbeit der Basketball-Abteilung
im TuS Eintracht Rulle unterstützen?

– ich möchte die Jugendarbeit der Basketball-
Abteilung unterstützen?

– ich möchte nicht in den Verein eintreten, jedoch
die Basketball-Abteilung unterstützen?

Sollte eine dieser Aussagen bei Ihnen zutreffen,
so sprechen Sie uns an.

Hier gibt es die Beitrittserklärung als DOWNLOAD: