Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Osnabrück hat die „Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück“ erlassen.

Die zentrale Aussage dieser Verfügung lautet:

„Die Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen, von Sportanlagen wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätzen sowie die Beregnungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden täglich in der Zeit von 12-18 Uhr untersagt.

Die Untersagung gilt auch gegenüber Inhabern von Erlaubnissen für Wasserentnahmen aus Brunnen zu Beregnungszwecken.“

Vielen Dank für Ihre Bemühungen! HS